Auf der Basis eines BGH Urteils aus dem Jahr 2007

steht Ihnen als Unfallgeschädigter Kostenersatz für ein selbstbeauftragtes Gutachten zu, d.h. die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers bezahlt Ihr Gutachten. Sie müssen sich nicht auf den vom gegnerischen Versicherer gestellten Kfz Gutachter einlassen.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfahren Sie nach einem Autounfall bei André Nern schnell, wie umfassend Ihre Rechte sind und wie der Schaden optimal für Sie reguliert wird.
Sie haben beispielsweise Anspruch auf …