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Kfz_Duisburg

01520 - 18 32 589

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Qualifizierte, verkehrsfähige Gutachten nach Herstellervorgaben und geltender Rechtsprechung

mobile - neutral - präzise - versicherungsunabhängig

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Unfallgutachten

Wir beraten Sie gerne.
Die Beratung ist kostenlos und verbindlich.

Das Schadengutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen A.Nern genießt höchste Glaubwürdigkeit und ist regelmäßig Grundlage für eine schnelle Schadenregulierung.

Wir liefern Entscheidungshilfen vor der Gutachtenerstellung.
Wir beraten ausgiebig und verbindlich.

Der Geschädigte ist im vollen Umfang zu entschädigen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Die Entschädigung kann in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder in einem Geldbetrag erfolgen.

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen.
Der Geschädigte ist im vollen Umfang zu entschädigen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Die Entschädigung kann in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder in einem Geldbetrag erfolgen.

Für die Abwicklung des Unfallschadens sind insbesondere Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Weiterverwendung des Fahrzeugs maßgeblich.

Unfallgutachten
Wertgutachten

Wir beraten Sie gerne.
Die Beratung ist kostenlos und verbindlich.

Das Wertgutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen A.Nern genießt höchste Glaubwürdigkeit.

- im Auftrag von Leasingnehmern oder Leasinggesellschaften erfolgt eine stichtagsbezogene Fahrzeugbewertung

- bei Anbahnung einer Veräußerung
- zur Prämienfestlegung bei Versicherungsgesellschaften

- im Auftrag von Privatkunden zur Ermittlung des Veräußerungswertes auf dem für das Fahrzeug in Frage kommenden Markt
- die Fahrzeug-/ Fuhrparkbewertung für gewerbliche Kunden und Behörden, wie z.B. Zoll, Kreditinstitute
- im Auftrag von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zur Fahrzeugbewertung als Anlagevermögen

Dazu gehören:
die klassische Fahrzeugbewertung

die Leasingbewertung

die Bewertung von Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen

Überwiegend führen wir Wertfeststellungen zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswert in Haftpflicht- oder Kaskoschadenfällen durch.
Je nach Zweck und Auftraggeber können weitere Sachverständigenleistungen in Verbindung mit der Fahrzeugbewertung anfallen.

Wertgutachten
Technische Gutachten
Gerichtsgutachten

Am Gesamtsystem Kraftfahrzeug führen wir - im Kontext der Bauteil- und Fahrzeuggeschichte - durch:

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

- Analysen der Beschaffenheit
- Aussagen zu Mangel, Defekt, Verschleiß und Schaden
- Diagnosen der Beschaffenheit nach Ist-Soll
- Befunde für Verschleiß und Schadenursachen
- Wertfeststellungen vor / nach Schadenereignissen

Technische Gutachten erstellen wir bei besonderen Fragestellungen
für Mechanik, Elektronik, Karosserie und Lackierung,
für alle Bauformen und Antriebe.

Technische Gutachten
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Das Bild zeigt einen Tiefkühlauflieger mit zusätzlicher CA-Anlage (Controlled Atmoshere), Stickstoffbeaufschlagung zur Unterbrechung des Reifeprozesses bei Frischobst.
vereidigter Kfz-Sachverständiger Kfz-Gutachter Andre Nern erstellt Gutachten und Expertisen für LKW und Satelzugmaschinen SZM
vereidigter Kfz-Sachverständiger Kfz-Gutachter Andre Nern erstellt Gutachten und Expertisen für Container Chassis Lafette
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vereidigter Kfz-Sachverständiger Kfz-Gutachter Andre Nern erstellt Gutachten und Expertisen für LKW

Wir haben umfangreiche Erfahrung bei Fahrzeugen mit Transportkühlung
Sowohl bei den Kühlaggregaten als auch beim Sandwich-Aufbau
Das Bild zeigt einen Tiefkühlauflieger mit zusätzlicher CA-Anlage (Controlled Atmosphere), Stickstoffbeaufschlagung zur Unterbrechung des Reifeprozesses bei Frischobst.

LKW besichtigen wir auch am Samstag
Beladene LKW mit Transportkühlung / Reefer auch am Sonntag

Wir sind auch Fachleute für Nutzfahrzeuge

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André Nern ist ausgebildeter Sachverständiger für Schäden an Verbrennungsmotoren.

Das fachspezifische Wissen wurde an der AWG, Akademie des BVSK, erworben. Fachverantwortlicher Hauptreferent war Dr.-lng. Bernd Liebig, IBL.

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Mountains are formed through tectonic forces or volcanism.
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präzise - versicherungsunabhängig

geltender Rechtssprechung

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Qualifizierte, verkehrsfähige Gutachten

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Vereidigter Kfz-Sachverständiger André Nern in Duisburg und Düsseldorf

Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung

Telefon Duisburg:     0203-98 53 152

Telefon Düsseldorf:  0211-98 96 14 2290

Seit 2000 erstellen wir in Duisburg und Düsseldorf weisungsfrei Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungen für PKW, LKW, Transporter, Anhänger und Reisemobile.
Wenn schon ein Unfall, dann soll es Ihr Schaden nicht sein… Rufen Sie uns unverbindlich an!     Telefon:0203-9853152  oder    Telefon:0203-9853152

Unfallgutachten

PKW_Unfall_in_Duisburg

Bei einem Unfallschaden sind insbesondere Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Weiterverwendung des Fahrzeugs maßgeblich.

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen.
Der Geschädigte ist im vollen Umfang zu entschädigen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Die Entschädigung kann in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder in einem Geldbetrag erfolgen.

Wir liefern Entscheidungshilfen vor der Gutachtenerstellung.

Schnell und unkompliziert helfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Sie sind durch eine IHK oder eine andere Körperschaft auf ihre Neutralität und gewissenhafte Aufgabenerfüllung vereidigt und verfügen über besondere Sachkunde auf ihrem Fachgebiet.

Unser Ziel ist es, Ihnen im Schadenfall kompetent zu helfen.
Unsere langjährige Berufserfahrung zahlt sich hierbei für Sie aus.

Telefon:  0203-9853152

Warum benötige ich einen vereidigten Kfz-Sachverständigen ?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie im eigenen Interesse einen vereidigten Kfz-Sachverständigen beauftragen. Nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gewährleistet die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe.
Nur der qualifizierte Gutachter erkennt den Unfallschaden vollständig und ist Garant für eine sach- und fachgerechte Beseitigung.
Das erstellte Gutachten hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher.
Nur so ist gewährleistet, dass neben dem reinen Blechschaden auch weitere Schadenfaktoren wie Minderwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert richtig ermittelt und Sie entsprechend entschädigt werden. In vielen Fällen dient es auch zur Klärung des Schadenhergangs oder bei Streitigkeiten über die ausgeführte Reparatur.  

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