Vereidigter Kfz-Sachverständiger André Nern in Duisburg und Düsseldorf
Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung
Telefon Duisburg: 0203-98 53 152
Telefon Düsseldorf: 0211-98 96 14 2290
Seit 2000 erstellen wir in Duisburg und Düsseldorf weisungsfrei Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungen für PKW, LKW, Transporter, Anhänger und Reisemobile.
Wenn schon ein Unfall, dann soll es Ihr Schaden nicht sein… Rufen Sie uns unverbindlich an! Telefon:0203-9853152 oder Telefon:0203-9853152
Unfallgutachten
Bei einem Unfallschaden sind insbesondere Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Weiterverwendung des Fahrzeugs maßgeblich.
Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen.
Der Geschädigte ist im vollen Umfang zu entschädigen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Die Entschädigung kann in der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder in einem Geldbetrag erfolgen.
Wir liefern Entscheidungshilfen vor der Gutachtenerstellung.
Schnell und unkompliziert helfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Sie sind durch eine IHK oder eine andere Körperschaft auf ihre Neutralität und gewissenhafte Aufgabenerfüllung vereidigt und verfügen über besondere Sachkunde auf ihrem Fachgebiet.
Unser Ziel ist es, Ihnen im Schadenfall kompetent zu helfen.
Unsere langjährige Berufserfahrung zahlt sich hierbei für Sie aus.
Telefon: 0203-9853152
Warum benötige ich einen vereidigten Kfz-Sachverständigen ?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie im eigenen Interesse einen vereidigten Kfz-Sachverständigen beauftragen. Nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gewährleistet die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe.
Nur der qualifizierte Gutachter erkennt den Unfallschaden vollständig und ist Garant für eine sach- und fachgerechte Beseitigung.
Das erstellte Gutachten hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher.
Nur so ist gewährleistet, dass neben dem reinen Blechschaden auch weitere Schadenfaktoren wie Minderwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert richtig ermittelt und Sie entsprechend entschädigt werden. In vielen Fällen dient es auch zur Klärung des Schadenhergangs oder bei Streitigkeiten über die ausgeführte Reparatur.
Im Anschluss können Sie die Seite verschicken.
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